Hier eine von Bundestagsmitglied Albert Rupprecht übermittelte Übersicht mit aktuellen Informationen zu Unterstützungsleistungen für Klein- und Großunternehmen:
1. Kurzarbeitergeld
Neuerung: Es müssen nur 10 Prozent der Beschäftigten im Betrieb vom Arbeitsausfall betroffen sein (statt bisher 1/3), damit Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Den Arbeitgebern werden die Sozialversicherungsbeiträge, die sie bei Kurzarbeit zu zahlen haben, in voller Höhe erstattet. Auch Zeitarbeitsunternehmen können bereits jetzt einen Arbeitsausfall bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Diese Regelungen werden rückwirkend zum 1. März 2020 gelten.
· Ansprechpartner: Örtliche Agentur für Arbeit
· Hotline: 0800 45555 20
· Internet: <link https: www.arbeitsagentur.de news corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld>
www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
· Merkblatt Kurzarbeitergeld: <link https: www.arbeitsagentur.de datei merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf>
www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-8a-kurzarbeitergeld_ba015385.pdf
· Kurzarbeitergeld kann auch online beantragt und abgerechnet werden. Einen Überblick über die eServices der Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier: <link https: www.arbeitsagentur.de eservices-unternehmen>
www.arbeitsagentur.de/eservices-unternehmen
2. Liquiditätshilfen
Über die Hausbank bekommen Unternehmen vereinfacht KfW-Kredite unabhängig von der Größe der Unternehmen. Nähere Informationen gibt es bei der Hausbank.
· Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: Telefon: 030 18 615 1515
· KfW:
<link https: www.kfw.de kfw-konzern newsroom aktuelles kfw-corona-hilfe-unternehmen.html>
www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
· Hotline KfW: 0800 539 9001
3. Steuernachlässe
Für die von der Corona-Epidemie betroffenen Unternehmen und Selbständigen gelten bis zum 31. Dezember 2020 folgenden Erleichterungen:
· Die Herabsetzung der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuervorauszahlungen (einschl. Solidaritätszuschlag) soll bei Darlegung der Verhältnisse vom Finanzamt vorgenommen werden. Bei der Gewerbesteuer soll entsprechend vorgegangen werden.
· Die Stundung der Einkommen-, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer soll ebenfalls unter Darlegung der Verhältnisse erfolgen. Dabei sind vom Finanzamt keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. Die Stundung der Gewerbesteuer ist in diesen Fällen bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen, es sei denn, das zuständige Finanzamt hat die Aufgabe nicht an die Gemeinde übertragen. Dann ist auch hier das Finanzamt zuständig.
· Vollstreckungsmaßnahmen wegen Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuerrückständen werden ausgesetzt, wenn das Unternehmen von den Corona-Maßnahmen betroffen ist. Säumniszuschläge sollen erlassen werden.
4. Exportwirtschaft
· Exportkreditgarantien:
<link https: www.agaportal.de news beitraege coronavirus-auswirkungen>
www.agaportal.de/news/beitraege/coronavirus-auswirkungen
· Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Verantwortlichen des Bundes von der Euler Hermes AG in Hamburg: Hermesdeckungen Corona-Taskforce: 0<link>40 / 88 34 - 95 09, Service: 040 / 88 34 - 90 00, E-Mail: <link>info@exportkreditgarantien.de
· Ausfuhrgenehmigungen:
Hotline für Fragen zu Ausnahmegenehmigungen bei der Ausfuhr von Schutzausrüstung / BAFA-Hotline: 06196 908-1444, E-Mail: <link>schutzausruestung@bafa.bund.de
5. Infos zur Kinderbetreuung bei Schul-und Kitaschließungen
Informationen zu Schul- und Kitaschließungen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: <link https: www.km.bayern.de allgemein meldung unterricht-an-bayerischen-schulen-wird-eingestellt.html>
www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6901/unterricht-an-bayerischen-schulen-wird-eingestellt.html
· Arbeitsrechtliche Auswirkungen: <link https: www.bmas.de de presse meldungen corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html>
www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
· Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung: <link https: www.bmas.de de presse meldungen lohnfortzahlung-bei-kinderbetreuung.html>
www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/lohnfortzahlung-bei-kinderbetreuung.html
6. Allgemeine Infos
· Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus für Unternehmen:
Telefon: 030 346465100, Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
· Infotelefon des Bundeswirtschaftsministeriums zum Coronavirus (nur wirtschaftsbezogene Fragen): Telefon: 030 186151515, Mo– Fr 9:00 bis 17:00 Uhr
· Informationen für Tourismusbranche
über das Kompetenzzentrum Tourismus des Bundes:
<link https: corona-navigator.de>