Bauen & Wohnen in Tirschenreuth

Bauplätze

In der Stadt Tirschenreuth steht noch eine Vielzahl an baureifen Bauplätzen zur Verfügung. Diese befinden sich aber alle in Privatbesitz. Die Stadt Tirschenreuth verfügt momentan über kein Bauland, das sie zur Verfügung stellen kann. Die Ausweisung neuer Bauplätze seitens der Stadt wird zu gegebener Zeit allgemein bekannt gemacht.

Immer wieder erhält die Stadt aber Rückmeldungen von Eigentümern, die Ihre Grundstücke zum Verkauf anbieten. Ob Anbieter oder Interessenten: Peter Schön vom Stadtbauamt steht telefonisch unter (09631) 609-32 für alle Fragen rund um das Thema zur Verfügung.

 

Bestandsimmobilien

Sowohl in der Altstadt als auch in den umliegenden Wohngebieten befinden sich Immobilien, die leer stehen oder generell zum Verkauf angeboten werden. Auch hier möchte die Stadt Tirschenreuth unterstützend wirken und Ansprechpartner sowohl für Interessenten als auch für Anbieter sein. Auch hier steht Peter Schön vom Stadtbauamt unter Telefon (09631) 609-32 für alle Fragen zur Verfügung.

 

Digitaler Bauantrag

Ab 1. April 2024 sollen Bauanträge nur noch digital einreicht werden. Diese Anträge (z.B. Baugenehmigungen, Genehmigungsfreistellungsverfahren, isolierte Befreiungen, Abgrabungen u.a.) können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr bei der Stadt Tirschenreuth, sondern nur noch beim Landratsamt Tirschenreuth eingereicht werden.
Weitere Infos zum Thema unter www.digitalerbauantrag.bayern.de.

Bebauungspläne online einsehen

Im BayernAtlas können Sie die Bebauungspläne bequem online einsehen:

 

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Bekanntmachungen, Förderprogramme & Bebauungs- / Flächennutzungspläne

ISUK/ISEK

Förderprogramm "Stadtumbau West"

Förderprogramm "Stadtumbau West"

"Die demografische Entwicklung mit längerfristig zurückgehender Einwohnerzahl und der wirtschaftliche Strukturwandel hinterlassen bereits heute unübersehbare Spuren auch in bayerischen Kommunen. Brachflächen und leer stehende Gebäude selbst in Innenstadtlagen verdeutlichen den Handlungsbedarf. Mit dem Städtebauförderprogramm "Stadtumbau West" steht den Kommunen jetzt ein Förderinstrument zur Verfügung, um die mit dem Strukturwandel verbundenen städtebaulichen Probleme mit Mitteln aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West" planvoll zu bewältigen. Nur wenn es gelingt, vorausschauend auf die unabwendbaren Veränderungen zu reagieren, können wir Bayerns Kommunen auch künftig attraktiv und lebenswert halten", so die Kernanliegen des neuen Förderprogramms.

Die Stadt Tirschenreuth ist eine dieser Kommunen und erhält aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West" seit dem Jahre 2004 finanzielle Unterstützung.

 

Bebauungs- / Flächennutzungspläne

FNP = Flächennutzungsplanaufstellung
BBP = Bebauungsplan

 

 

Flächennutzungsplan Tirschenreuth


Auslegung Solarpark Lengenfeld


36. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan „GI- und GE-Flächen im Stadtsüden“

 

 

weitere Unterlagen/Downloads:


Aufstellung des Bebauungsplans „Südlich und östlich des Engelmannsteichs“

 

 

weitere Unterlagen/Downloads:


PV-Flächen

Ergebnis des Solargutachtens mit den geeigneten Flächen für PV-Anlagen im Stadtgebiet Tirschenreuth:
 

TenneT informiert

Ankündigung Kartierungen für das Projekt SuedOstLink

Durchführung in der Stadt Tirschenreuth ab dem 10.01.2022 bis 31.10.2022


Geophysikalische Prospektion für das Projekt SuedOstLink

Durchführung in der Stadt Tirschenreuth vom 04.10.2021 bis 15.05.2022

Familienförderprogramm

Familienförderprogramm

Ein Haus zu bauen oder ein Wohneigentum zu erwerben ist der Traum der meisten jungen Familien. Doch die Umsetzung in die Realität ist dabei alles andere als einfach. Wo früher die Eigenheimzulage unter die Arme griff, entsteht nun ein Finanzloch, das es zu füllen gilt. Genau aus diesem Grund unterstützen wir Familien auf ihrem Weg zum eigenen Haus mit einem Betrag von bis zu 22.000 EUR.

Alles Wissenswerte, wie z. B. die exakte Förderhöhe und die notwendigen Vorraussetzungen können Sie nachlesen. Laden Sie sich einfach den Flyer auf Ihren PC und informieren Sie sich. 

Bei Fragen rund um das Förderprogramm stehen Ihnen zudem die Ansprechpartner der Stadt Tirschenreuth jederzeit zur Verfügung. 

 

Ramona Thiermann
Stadtkämmerei
Telefon: 0 96 31 / 6 09 - 23
E-Mail: kaemmerei(at)stadt-tirschenreuth.de

 

Kommunales Förder- und Geschäftsflächenprogramm

Kommunales Förder- und Geschäftsflächenprogramm

Historische Gebäude in der Altstadt sind erhaltenswerte Zeitzeugen. Sanierungen an Häusern im Altstadtgebiet unterstützt die Stadt daher finanziell mithilfe des so genannten „Kommunalen Förderprogramms“. Der im Folgenden zur Verfügung gestellte Flyer gibt Auskunft über die förderfähigen Maßnahmen und die Höhe der Finanzhilfe.
 
Rückwirkend zum 01.01.2018 wurde die Höhe auf max. 10.000 € pro Maßnahmebereich erhöht und die Förderrichtlinie um ein Geschäftsflächenprogramm erweitert.
 
Seit 1994 wurden mehr als 130 Anwesen in der Altstadt über dieses Erfolgs-Programm saniert. Dabei ist es keine Seltenheit, dass Bauherren 4 bis 5 Maßnahmepunkte umsetzen und damit 40.000 bzw. 50.000 € von der Stadt als Zuschuss erhalten.
Nebengebäude wie z. B. Carports, Garagen, Freisitze, Pergolen oder Gartenhäuser werden seit Mitte 2019 unter bestimmten Voraussetzungen besser gefördert.
 
Zögern Sie nicht, uns zu diesem interessanten Fördertopf anzusprechen:

Stadt Tirschenreuth


KEWOG - Sanierungsträger


Altstadt-Gewerbe-Förderprogramm

Altstadt-Gewerbe-Förderprogramm

Seit dem 01.10.2023 gibt es neben dem seit Jahren so erfolgreichen Kommunalen Förderprogramm ein neu aufgelegtes „Kommunales Programm zur Förderung der Wiederbelebung von leerstehenden Gewerbeflächen im Sanierungsgebiet“: das Altstadt-Gewerbe-Förderprogramm.

Dieses Programm soll einen Anreiz zur Wiederbelebung von leerstehenden Geschäfts- und Gewerbemieträumen in der Altstadt schaffen. Der Mieter erhält – bei Vorliegen aller erforderlichen Fördervoraussetzungen – eine finanzielle Anschubfinanzierung in Höhe der ersten sechs Monatsbruttomieten.

Details zu den Fördervoraussetzungen können aus der Richtlinie entnommen werden. Selbstverständlich können Sie bei Interesse an diesem Programm unsere dafür zuständige Sachbearbeiterin Frau Franziska Zahn (Tel. 09631  / 609 - 27) kontaktieren.

 

Der Zuschussantrag kann durch den Mieter entweder schriftlich an die


Stadt Tirschenreuth
Stadtkämmerei
Maximilianplatz 35
95643 Tirschenreuth


oder per E-Mail an poststelle(at)stadt-tirschenreuth.de mit dem Betreff „Antrag auf Zuschuss aus dem Altstadt-Gewerbe-Förderprogramm“ gestellt werden.

Die dafür erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte ebenfalls der Richtlinie.

 

Grundsteuerreform

Die neue Grundsteuer in Bayern

Zum 01.01.2025 soll die neue Grundsteuer in Bayern gelten. Was auf Sie zukommt und wie es nun weitergeht lesen Sie hier.


Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de

 

Um die Beantwortung einfacher Fragen der Steuerpflichtigen zu ermöglichen, wurde vom Landesamt für Steuern der Flyer „Grundsteuerreform in Bayern“ und eine Zusammenstellung von ergänzenden Informationen „Grundsteuerreform in Bayern – Wichtige Fragen & Antworten (FAQ)" erstellt.
Der Flyer „Grundsteuerreform in Bayern“ wird voraussichtlich in gedruckter Form im Laufe des Mai von den örtlichen Finanzämtern bereitgestellt.

 

Bitte beachten:
Wir möchten Sie informieren, dass die bayerischen Grundsteuervordrucke in der grauen Variante zum Ausfüllen am PC jetzt auf www.grundsteuer.bayern.de freigeschaltet sind.


Die Grundsteuervordrucke können ausgedruckt, anschließend unterschrieben und ab dem 1. Juli 2022 an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Sie dürfen nicht handschriftlich ausgefüllt werden, da dies zu Problemen beim späteren Scannen durch die Finanzverwaltung führen kann.

 

Sofern Steuerpflichtige ihre Erklärungen handschriftlich ausfüllen wollen, können sie die Papiervordrucke verwenden, die ab dem 1. Juli 2022 in den Finanzämtern sowie den Verwaltungen der Städte und Gemeinden (Bürgerbüro) in Bayern zu Verfügung gestellt werden.

Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr auch telefonisch für Sie erreichbar: 089 – 30 70 00 77


In Bayern gilt es, rund 6,3 Mio. Feststellungen zu treffen – aufgrund der Menge der zu bearbeitenden Grundsteuererklärungen sehen Sie bitte von Rückfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Grundsteuererklärung ab.