Beseitigungspflicht von Hundekot

Herumliegende Hundehaufen sorgen immer wieder für Unmut und führen zu massiven und auch berechtigten Beschwerden aus der Bevölkerung. Leider gibt es immer wieder Hundehalter, die die Hinterlassenschaften ihres Vierbeiners nicht beseitigen. Die Hundehaufen sind aber nicht nur unappetitlich anzusehen und ein großes Ärgernis, wenn man versehentlich in einen hineintritt, sondern sie stellen auch Infektionsquellen für Krankheitserreger dar.


Die Stadt Tirschenreuth weist die Hundebesitzer auf ihre Verpflichtung hin, den Kot ihrer Tiere auf Gehwegen, Straßen öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielplätzen zu entfernen. Die Beseitigung des Hundekots durch den Hundehalter ist in den Ortsvorschriften der Stadt Tirschenreuth eindeutig geregelt. Hundehalter, die sich nicht daranhalten, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Es wird daher eindringlich an die Verantwortung der Hundehalter appelliert, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zu beseitigen. Verstöße werden entsprechend geahndet. 

 

Tirschenreuth, 30.01.2023

STADT TIRSCHENREUTH

 

 

Foto: Stadt Tirschenreuth

BU: Aktuelle "Hinterlassenschaft" auf dem Marktplatz