Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die Stadt Tirschenreuth erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 und 45 StVO aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs folgende Anordnung
I. Auf nachfolgenden Straßen/Wegen/Plätzen werden folgende verkehrsrechtliche Maßnahmen angeordnet: Murschrottplatz in Tirschenreuth
Im Kreuzungsbereich wird die bisher durchgezogene Linie aufgelöst, um ein Linksabbiegen von der St.-Peter-Straße kommend in die Einbahnstraße Kanonikus-Mehler-Straße zu ermöglichen. (siehe Grafik in PDF anbei)
II. Diese Anordnung wird mit der Änderung der gekennzeichneten Fahrbahnflächen wirksam.
III. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.
IV. Die Kostenregelung für diese Anordnung ergibt sich aus § 5b Abs. 1 StVG