Abkochanordnung für Trinkwasser - Nur noch zwei Probenahmestellen mit Keimnachweis vorhanden

Stand 27.07.2021 - Abkochanordnung weiterhin gültig; Nur noch zwei Probenahmestellen mit Keimnachweis vorhanden

 

Die Desinfektionsmaßnahmen sind wirksam. Aktuell sind nur noch an zwei Probenahmestelle im betroffenen Leitungsnetz mit Keimbefund vorhanden. Es wurden bereits zusätzliche Maßnahmen an diesen beiden Stellen eingeleitet, um auch noch hier Keimfreiheit zu erreichen.

Wenn anschließend nach drei aufeinanderfolgenden Beprobungen bei jeder Probenahmestelle keine Keime mehr vorhanden sind, kann die Abkochanordnung durch das Gesundheitsamt aufgehoben werden. Leider ist aktuell noch keine Terminaussage möglich, wann dies der Fall sein wird. Aber wir befinden uns, so wie es aktuell aussieht, auf der Zielgeraden.

Noch ist keine Aussage möglich, wann die Abkochanordnung aufgehoben werden kann. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Aktualisierung vom 21.07.2021 beschrieben.

 

 

 

Stand 23.07.2021 - Abkochanordnung weiterhin gültig; Anzahl Probenahmestellen mit Keimnachweis reduziert sich weiter 

 

Die Beprobungen zeigen einen weiteren Rückgang von Probenahmestellen mit Keimbefunden im Leitungsnetz. Ebenso erreicht die Desinfektion an immer mehr Stellen im Leitungsnetz den gewünschten Zielwert.
Noch ist keine Aussage möglich, wann die Abkochanordnung aufgehoben werden kann. Die Voraussetzungen hierfür sind in der Aktualisierung vom 21.07.2021 beschrieben.

 

Stand 21.07.2021 - Abkochanordnung weiterhin gültig; Maßnahmen zeigen Wirkung 

 

Die Desinfektionsmaßnahmen des Leitungsnetzes, die letzte Woche eingeleitet wurden, zeigen Wirkung:

An einigen Probenahmestellen, die vorher auffällig waren, wurden bei Beprobungen Anfang dieser Woche keine Keime mehr im Trinkwasser festgestellt. Bei anderen Probenahmestelle waren noch Keime vorhanden, teilweise aber auch bereits in geringerer Anzahl als vorher. Die täglichen Beprobungen laufen weiter.

Aktuell kann leider noch keine Aussage getroffen werden, wie lange das Wasser im Stadtgebiet und den betroffenen Ortsteilen noch abgekocht werden muss. Die Abkochanordnung kann erst dann aufgehoben werden, wenn bei allen Probenahmen im betroffenen Leitungsnetz kein einziger Keim mehr auffindbar ist und dies bei mind. 3 Beprobungen pro Probenahmestelle nacheinander.

Stand 19.07.2021 - Ergänzungen zur Abkochanordnung


Die Desinfektionsmaßnahmen der Versorgungsleitungen laufen seit Ende letzter Woche. Es finden täglich Probenahmen an verschiedenen Stellen statt. Aufgrund verschiedener Rückfragen folgen nachstehende Ergänzungen:

Geschirrspülen
Trinkwasser kann ohne abkochen verwendet werden bei Geschirrspülmaschinen mit 60 Grad und unter Verwendung eines Geschirrspülreinigers.

Kaffee kochen
Trinkwasser kann ohne Abkochen bei Kaffeemaschinen (Brühvorgang bei ca. 70 Grad) verwendet werden.

Keine Abkochanordnung für folgende Ortsteile:

  • Matzersreuth
  • Marchaney
  • Rosall
  • Gründlbach
  • Pilmersreuth a. Wald
  • Lohnsitz
  • Holzmühle
  • Hendlmühle
  • Zeidlweid
  • Kleinkonreuth
  • Brunn
  • Heidhof

 

 

Stand 16.07.2021 - Abkochanordnung des Trinkwassers

 

Im Rahmen von Routineüberprüfungen des Trinkwassers wurden in der öffentlichen Wasserversorgung an Probenentnahmepunkten coliforme Keime festgestellt. Das Wasser entspricht damit nicht mehr den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.

Das Gesundheitsamt Tirschenreuth ordnet deshalb aus Vorsorgegründen für folgende Ortsteile der Stadt Tirschenreuth

  • ­Stadtgebiet Tirschenreuth
  • Hohenwald   
  • Sägmühle
  • Haid   
  • Lengenfeld
  • Rothenbürg
  • Großklenau
  • Kleinklenau
  • Höfen
  • Pilmersreuth an der Straße
  • Wondreb     
  • Mooslohe

 

ab sofort ein Abkochgebot bis zum Vorliegen von bakteriologisch einwandfreien Trinkwasserbefunden an. Abkochen heißt: Das Wasser muss einmal sprudelnd aufkochen.

Vorsorglich soll ausschließlich abgekochtes Leitungswasser oder Mineralwasser für folgende Nutzungen verwendet werden:

  • Wasser zum Trinken, zur Zubereitung von Getränken, zur Zubereitung von Nahrung insbesondere für Säuglinge, älteren und kranken Personen, zum Abwaschen von Salaten Gemüse und Obst, zum Zähneputzen und zur Mundpflege
  • Wasser zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen

 

Leitungswasser kann dagegen ohne Vorbehandlung für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Baden und Duschen
  • Reinigungstätigkeiten im Haushalt
  • Benutzung der Toilettenspülung etc.

 

Es wurden Maßnahmen (Spülungen und Desinfektion) eingeleitet und es werden weitere Beprobungen durchgeführt.

 

Das gechlorte Wasser ist für Menschen und Tiere unter Beachtung der vorher genannten Punkte uneingeschränkt verwendbar. Besitzer von Aquarien müssen eigenverantwortlich prüfen, ob gechlortes Wasser für die gehaltenen Fischarten verträglich ist.

Sobald das Abkochen des Wassers nicht mehr erforderlich ist, wird dies von den Stadtwerken Tirschenreuth umgehend bekannt gegeben. Über den Stand der Dinge wird auch auf der Homepage der Stadtwerke Tirschenreuth <link https: www.stadtwerke-tir.de _blank>www.stadtwerke-tir.de informiert.